Beitragsseiten
AGB
AGB Seite 2
AGB Seite 3
Alle Seiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

per 01.11.2006

§ 1 Geltungsbereich

1. Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Fa. Aqua Vitalis GmbH,
Gewerbepark 15b, D-87477 Sulzberg-See, mit dem Auftraggeber.
2. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt.
3. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist ausschließlich maßgebend.
4. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben unserer Außendienstmitarbeiter für die bauseitigen
Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einbaus unserer Anlage sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurde.
5. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben,
die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste
verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

§ 2 Angebot- und Vertragsabschluß

1. Unseren Angeboten liegt die am Tage der Angebotsabgabe gültige Preisliste zugrunde. Preise sind grundsätzlich freibleibend,
wenn nicht schriftlich oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie
sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Wir behalten uns auch die Urheber- und Nutzungsrechte an
ihnen vor.
4. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abmessungen, Gewichte, Katalogabbildungen,
Maße und/oder Zeichnungen nur annähernd und nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen
ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen
Gründen für den Auftraggeber zumutbare Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten
Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.
5. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich von uns erfolgt ist.
6. Wir behalten uns vor, durch technischen Fortschritt bedingte Änderungen an unseren Erzeugnissen vorzunehmen, ohne daß
der Auftraggeber daraus Rechte herleiten könnte.
7. Die in den Angeboten für Saunen angegebenen Außenmaße können, abhängig von der Art der Außenverkleidung, eine Toleranz
bis zu 3 cm aufweisen. Die Innenmaße ändern sich dadurch nicht.
Diesbezügliche nachträgliche Änderungen gelten als für den Auftraggeber zumutbar.
8. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist.
9. Für die Lieferungen gelten allein die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 433 ff. BGB). Übernehmen wir auch Planung und
Einbau, wie z. B. bei kompletten Sauna-Anlagen, so gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag (§ 631 ff. BGB).
10. Bei Erstellung von Bauwerken wird eine eventuell erforderliche Baugenehmigung beim Besteller vorausgesetzt.

§ 3 Preise und Preisstellung

1. Die Preise sind Festpreise für die Dauer von vier Monaten ab Vertragsabschluß. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem
und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise
des Verkäufers.
2. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anders angegeben ist, ab Werk oder Lager zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage
der Rechnungsstellung.
3. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Versicherung, Anlieferung (Versand) und Montage sowie die für den Anschluß
erforderlichen zusätzlichen Materialien, werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit Lkw und Montage durch
Aqua Vitalis-Personal, können die Kosten für Fracht und Montage in einem Pauschalbetrag abgerechnet werden.
Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, daß die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann,
und daß für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind,
zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die uns dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet.
Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
4. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unfrei, unverzollt und unversteuert.
5. Transportkosten auf dem Grundstück (Hilfskräfte, Kran, Gabelstapler u.s.w.) gehen immer zu Lasten des Bestellers. Dieser Transport ist
durch den Besteller selbst zu organisieren.
6. Sonderkosten des Transportes, wie z. B. Sondergenehmigungen, Fährkosten, Eisenbahnverladung, Mautgebühren u.s.w. gehen
ebenfalls zu Lasten des Bestellers.